124.25 und Kosten von CHF 110.00 sowie über CHF 226.00 zuzüglich Verzugszins von 3.30 und Kosten von CHF 50.00 betrieben (Betreibungs-Nrn. [...] und [...]) und am 23. April 2025 die Fortsetzungsbegehren gestellt. Das Betreibungsamt Dorneck-Thierstein stellte am 6. Mai 2025 in den genannten Betreibungen je eine Konkursandrohung zu. Die Amtsgerichtspräsidentin von Dorneck-Thierstein eröffnete am 4. September 2025 den Konkurs. 2. Das Konkursamt übermittelt die Sache mit Eingabe vom 5. September 2025 der Aufsichtsbehörde und stellt fest, der Schuldner unterliege nicht der Konkursbetreibung. Die Konkursandrohungen in den Betreibungen Nrn.