4. Der Amtsgerichtspräsident von Bucheggberg-Wasseramt erklärte in seiner Vernehmlassung datiert vom 27. Januar 2025, da die Konkursandrohung als nichtig erklärt und aufgehoben worden sei, sei auch das Konkurseröffnungsurteil vom 15. Januar 2025 aufzuheben. 5. Das Konkursamt begründet seine Anträge damit, dass die Schuldnerin als Gesellschafterin der Kollektivgesellschaft D.___ im Handelsregister des Kantons [...] eingetragen gewesen sei. Sie sei deshalb nach Art. 39 Abs. 1 Ziffer 2 SchKG der Konkursbetreibung unterlegen. Die Kollektivgesellschaft D.___ sei liquidiert und per [...] 2021 im Handelsregister gelöscht worden. Die Löschung sei am [...] 2021 im SHAB publiziert worden.