3. Das Betreibungsamt, dem die Eingabe des Konkursamtes zur Vernehmlassung zugestellt worden war, hob die Konkursandrohung in der Betreibung Nr. [...] mit Verfügung vom 22. Januar 2025 auf und kündigte an, der Gläubigerin die bereits in Rechnung gestellten Kosten für die Konkursandrohung zurückzuerstatten. 4. Der Amtsgerichtspräsident von Bucheggberg-Wasseramt erklärte in seiner Vernehmlassung datiert vom 27. Januar 2025, da die Konkursandrohung als nichtig erklärt und aufgehoben worden sei, sei auch das Konkurseröffnungsurteil vom 15. Januar 2025 aufzuheben.