Das Fortsetzungsbegehren in der Betreibung Nr. [...] sei am 28. Januar 2022 gestellt worden. Zu diesem Zeitpunkt sei der Schuldner bereits nicht mehr der Konkursbetreibung unterlegen, womit die am 14. Februar 2022 zugestellte Konkursandrohung nichtig sei. 3. Mit Eingaben vom 14. und 17. Juni 2022 lassen sich die Amtschreiberei Olten-Gösgen sowie der Amtsgerichtspräsident von Olten-Gösgen vernehmen. 4. Wer der Konkursbetreibung unterliegt, sagt Art 39 SchKG. Gemäss Art. 39 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG unterliegen Inhaber einer Einzelfirma der Konkursbetreibung.