Über die Einzelfirma des Schuldners «[...]» sei am 16. März 2021 der Konkurs eröffnet worden. Das Konkursverfahren sei am 8. September 2021 geschlossen und die Einzelfirma nach durchgeführtem Konkurs am 30. September 2021 von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht worden. Die Löschung sei am 5. Oktober 2021 im SHAB publiziert worden. Wenn die Streichung des Handelsregistereintrags infolge Konkurs des eingetragenen Schuldners erfolge, gelte die Nachwirkungsfrist von Art. 40 SchKG nicht. Die Konkursfähigkeit des Schuldners falle sofort mit Löschung dahin. Das Fortsetzungsbegehren in der Betreibung Nr. [...] sei am 28. Januar 2022 gestellt worden.