Das Fortsetzungsbegehren in der Betreibung Nr. [...] sei am 4. November 2021 gestellt worden. Zu diesem Zeitpunkt sei die Schuldnerin bereits nicht mehr der Konkursbetreibung unterlegen, womit die am 9. November 2021 zugestellte Konkursandrohung nichtig sei. 3. Wer der Konkursbetreibung unterliegt, sagt Art 39 SchKG. Gemäss Art. 39 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG unterliegen Inhaber einer Einzelfirma der Konkursbetreibung. Personen, welche im Handelsregister eingetragen waren, unterliegen, nachdem die Streichung durch das Schweizerische Handelsamtsblatt bekannt gemacht worden ist, grundsätzlich noch während sechs Monaten der Konkursbetreibung.