Die Amtsgerichtspräsidentin von Dorneck-Thierstein eröffnete am 25. Januar 2022 den Konkurs. 2. Das Konkursamt stellte am 26. Januar 2022 fest, die Schuldnerin unterliege nicht mehr der Konkursbetreibung und übermittelte die Sache der Aufsichtsbehörde. Die Einzelfirma der Schuldnerin «[...]» sei am 13. März 2017 im Handelsregister gelöscht worden. Die Löschung sei am [...] 2017 im SHAB publiziert worden. Unter Beachtung der Nachwirkungsfrist von Art. 40 SchKG unterliege die Schuldnerin ab 17. September 2017 nicht mehr der Konkursbetreibung. Das Fortsetzungsbegehren in der Betreibung Nr. [...] sei am 4. November 2021 gestellt worden.