Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Urteil vom 22. Februar 2022 Es wirken mit: Oberrichter Kiefer Oberrichter Flückiger Gerichtsschreiber Isch In Sachen Kantonales Konkursamt, Gesuchstellerin gegen Gesuchsgegnerin betreffend Nichtigkeit Konkurseröffnung zieht die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung: 1. Die A.___ AG hat B.___ über CHF 7'819.75 zuzüglich Zinsen von CHF 93.60 und Mahngebühren von CHF 70.00 betrieben und am 4. November 2021 das Fortsetzungsbegehren gestellt. Das Betreibungsamt Dorneck stellte am 9. November 2021 eine Konkursandrohung zu. Die Amtsgerichtspräsidentin von Dorneck-Thierstein eröffnete am 25. Januar 2022 den Konkurs.