Entsprechend wird die Berufungsklägerin kostenpflichtig. Beiden Parteien ist auch für das Berufungsverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren. Die Kostennote für Advokatin Hess ist inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer auf CHF 1‘107.30 (Stundenansatz CHF 180.00) festzusetzen. Die Kostennote von Advokat Pletscher ist demgegenüber zu kürzen, sind doch mehr als 12 Stunden überrissen, zumal sich die Berufung grösstenteils auf pauschale Verweise auf die Vorakten beschränkt. Eine Entschädigung von total CHF 1‘500.00 (inkl. Auslagen und MWSt.) erscheint angemessen. Ein Nachzahlungsanspruch ist nicht geltend gemacht worden. Demnach wird erkannt: 1.