Nach dem neuen Recht (wie auch schon nach dem alten Recht) hängt die Höhe des Unterhaltsbeitrages für die unterhaltsberechtigte Ehefrau von der zuvor ermittelten Höhe der Unterhaltsbeiträge für die Kinder ab. Folgerichtig hat der Vorderrichter eine komplette Neuberechnung der Unterhaltsbeiträge bzw. Aufteilung der Unterhaltsbeiträge auf die Berechtigten vorgenommen. Gegenüber dem Verfahren bei der Vorinstanz verlangt die Berufungsklägerin eine Erhöhung der Unterhaltsbeiträge für C.___ und für sich um total CHF 200.00. In diesem Umfang ist die Berufungsklägerin nicht beschwert. Im Übrigen ist auf die Berufung einzutreten.