Gleichzeitig mit der Klageantwort im Ehescheidungsverfahren vom 18. Oktober 2016 stellte der Ehemann den Antrag, der für die Dauer des Scheidungsverfahrens mit Verfügung vom 29. November 2013 an die Ehefrau persönlich festgesetzte Unterhaltsbeitrag sei per 1. November 2016 aufzuheben. Am 6. Dezember 2016 stellte die Ehefrau den Antrag, das Gesuch des Ehemannes sei abzuweisen und er sei zu verpflichten, ihr weiterhin einen Unterhaltsbeitrag von CHF 1‘650.00 zu bezahlen. Mit Eingabe vom 29. Dezember 2016 wiederholte der Ehemann den Antrag, der Unterhalt an die Ehefrau sei aufzuheben.