Die Unterhaltsbeiträge für C.___ von CHF 840.00 zuzüglich Kinderzulage von CHF 200.00 und für die Ehefrau von CHF 1‘650.00 wurden bestätigt. 1.2 Am 22. März 2016 reichte die Ehefrau die Ehescheidungsklage ein. Am 1. Juni 2016 fand vor dem Amtsgerichtspräsidenten eine Einigungsverhandlung statt. Daraufhin wurde bezüglich der vorsorglichen Massnahmen verfügt, dass für die Dauer des Scheidungsverfahrens weiterhin die Unterhaltsregelung gemäss Abschreibungsverfügung im Eheschutzverfahren vom 21. April 2015 gelte. Das bedeute, der Ehemann habe für die Tochter C.___