I. 1.1 Die Parteien hatten vor Richteramt Dorneck-Thierstein ein Eheschutzverfahren geführt. Mit Urteil vom 29. November 2013 wurde der Ehemann bei seiner Bereitschaft behaftet und verpflichtet, mit Wirkung ab 1. November 2013 an den Unterhalt der gemeinsamen Tochter C.___ (geb. [...]2003) einen Unterhaltsbeitrag von CHF 840.00 zuzüglich Kinderzulagen von CHF 200.00 und an die Ehefrau einen Unterhaltsbeitrag von CHF 1‘650.00 zu bezahlen. Das von der Ehefrau am 10. Dezember 2014 angehobene weitere Eheschutzverfahren wurde am 21. April 2015 abgeschrieben. Die Unterhaltsbeiträge für C._