Nach Ablauf der Sistierung des Scheidungsverfahrens verpflichtete der Amtsgerichtspräsident den Ehemann mit Verfügung vom 2. März 2017, der Ehefrau für die Dauer des Ehescheidungsverfahrens einen monatlich im Voraus zahlbaren Unterhaltsbeitrag von CHF 2‘600.00 pro Monat zu bezahlen (Ziffer 3 der Verfügung). 2. Frist- und formgerecht erhob der Ehemann Berufung gegen die Verfügung vom 2. März 2017. Er beantragt, die Verfügung aufzuheben und festzustellen, dass er der Ehefrau gemäss Ehescheidungskonvention vom 24./28. Juni 2016 ab 1. Juli 2016 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 1‘500.00 zu bezahlen habe. Die Ehefrau schliesst auf Abweisung der Berufung.