Da der Ehemann es ablehne, weiterhin den Unterhaltsbeitrag von CHF 2‘600.00 bis zu einem rechtskräftigen Urteil zu bezahlen, stelle sie den Antrag, ihn mit Wirkung ab 1. Juli 2016 gerichtlich bis zum Abschluss des hängigen Verfahrens dazu zu verpflichten. Der Ehemann beantragte, dieses Begehren abzuweisen. Nach Ablauf der Sistierung des Scheidungsverfahrens verpflichtete der Amtsgerichtspräsident den Ehemann mit Verfügung vom 2. März 2017, der Ehefrau für die Dauer des Ehescheidungsverfahrens einen monatlich im Voraus zahlbaren Unterhaltsbeitrag von CHF 2‘600.00 pro Monat zu bezahlen (Ziffer 3 der Verfügung).