Der Ehemann bezahle ihr seit August 2016 lediglich noch den in der Konvention festgelegten Unterhaltsbeitrag von CHF 1‘500.00, obschon deren Genehmigung bis heute ausstehe. Die Verzögerung des Verfahrens sei vollumfänglich dem Ehemann anzulasten. Wenn ihr nun zugemutet werde, infolge der durch die Gegenpartei verursachten Verzögerungen, eine stark reduzierte Rente ab Juli 2016 in Kauf zu nehmen, sei dies inakzeptabel. Da der Ehemann es ablehne, weiterhin den Unterhaltsbeitrag von CHF 2‘600.00 bis zu einem rechtskräftigen Urteil zu bezahlen, stelle sie den Antrag, ihn mit Wirkung ab 1. Juli 2016 gerichtlich bis zum Abschluss des hängigen Verfahrens dazu zu verpflichten.