Am 29. September 2016 sistierte der Amtsgerichtspräsident das Verfahren. 1.2 Mit Eingabe vom 13. Oktober 2016 teilte die Ehefrau dem Amtsgerichtspräsidenten mit, sie habe die Konvention im Juni 2016 unterzeichnet im Glauben, dass das Scheidungsurteil im Juli 2016 gefällt werden könne. Auch deshalb habe sie eingewilligt, bereits ab Juli 2016 auf den ihr seit dem 1. Juli 2015 für die Trennung zustehenden Unterhaltsbeitrag von CHF 2'600.00 zu verzichten. Der Ehemann bezahle ihr seit August 2016 lediglich noch den in der Konvention festgelegten Unterhaltsbeitrag von CHF 1‘500.00, obschon deren Genehmigung bis heute ausstehe.