I. 1.1 Die Parteien führen seit 3. Februar 2016 vor Richteramt Bucheggberg-Wasseramt ein Ehescheidungsverfahren. Bereits vorher hatten sie für die Dauer der Trennung vereinbart, dass der Ehemann der Ehefrau ab 1. Februar 2013 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 3‘500.00 bezahlt. Diesen Unterhaltsbeitrag hatten sie einvernehmlich mit Wirkung ab 1. Juli 2015 auf CHF 2‘600.00 reduziert. Am 24./28. Juni 2016 unterzeichneten sie eine Ehescheidungskonvention. Unter dem Titel «II. Nachehelicher Unterhaltsbeitrag» hielten sie dabei unter anderem Folgendes fest: