_ AG wurde Frist gesetzt, den rechtmässigen Zustand wieder herzustellen, ansonsten dem zuständigen Richter beantragt werde, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen. 1.2 Am 17. Oktober 2016 gelangte das Handelsregisteramt (nachfolgend: Gesuchsteller) an das Richteramt Olten-Gösgen und verlangte, es seien bei der A.___ AG (nachfolgend: Gesuchsgegnerin) wegen nicht rechtmässiger Zusammensetzung des vorgeschriebenen Organs die erforderlichen Massnahmen nach Art. 731b OR zu ergreifen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 2. Die Amtsgerichtspräsidentin von Olten-Gösgen setzte der Gesuchsgegnerin mit Verfügung vom 18. Oktober 2016 Frist zur Stellungnahme.