I. 1.1 Mit Schreiben vom 29. Juni 2016 teilte das Handelsregisteramt des Kantons Solothurn der A.___ AG mit, dass ihre bisherige Präsidentin des Verwaltungsrates auf eigenes Begehren im Handelsregister gelöscht worden und die Gesellschaft deshalb ohne Präsident/in des Verwaltungsrates sei. Der A.___ AG wurde Frist gesetzt, den rechtmässigen Zustand wieder herzustellen, ansonsten dem zuständigen Richter beantragt werde, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.