In der Verfügung vom 11. März 2016 hat der Amtsgerichtspräsident klar begründet, dass nach einer Neuberechnung (der Vorderrichter hatte offenbar den Parteien anlässlich der Verhandlung eine erste Version einer Unterhaltsberechnung ausgehändigt) die Quellensteuer berücksichtigt werde und dass dadurch die Unterhaltsbeiträge für die Kinder auf je CHF 335.00 zu stehen kämen. Am 29. März 2016 hat der Amtsgerichtspräsident verfügt, dass er daran festhalte, dass die Quellensteuer berücksichtigt werde. Die Ehefrau hat keine der beiden Verfügungen angefochten.