Mit Schreiben vom 24. März 2016 ersuchte die Ehefrau um Erläuterung der Verfügung vom 11. März 2016 sowie um Zustellung der Berechnungsblätter. Sie führte dazu u.a. aus, dass sie (vorläufig) der Ansicht sei, dass die Quellensteuer bei der Bemessung der Unterhaltsbeiträge nicht zu berücksichtigen sei. Sie behalte sich vor, die Verfügung vom Obergericht prüfen zu lassen. Da die Verfügung im Moment nicht nachvollziehbar sei, werde aber zuerst ein Begehren um Erläuterung gestellt.