Im Bericht von Dr. F.___ vom 16. August 2016 ist festgehalten, dass die Schmerzsymptomatik wahrscheinlich durch die bestehenden psychosozialen Belastungsfaktoren auf Grund der familiären Situation erheblich chronifiziert werde. Jedenfalls lasse sich keine traumatisch bedingte neurologische Schädigung feststellen und von Seiten des Nervensystems bestehe keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit für sämtliche Tätigkeiten. Dr. G.___ schliesst in seinem Schreiben vom 28. Juli 2016 an die Rechtsvertreterin des Berufungsbeklagten dann, es sei mit einem hartnäckigen Verlauf zu rechnen.