Den in der Folge vorgelegten Unterlagen (Kreisärztliche Untersuchung E.___ vom 27. Juni 2016, Bericht von Dr. med. F.___ an Dr. med. G.___ vom 16. August 2016, ärztlicher Bericht von Dr. med. G.___ vom 28. Juli 2016) könne entnommen werden, dass es keine medizinische Erklärung für die andauernde Arbeitsunfähigkeit des Ehemannes gebe. In allen drei Berichten werde davon ausgegangen, dass die Schmerzsymptomatik wahrscheinlich durch die bestehenden psychosozialen Belastungsfaktoren aufgrund der familiären Situation erheblich chronifiziert würden. Mangels wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit könne der Ehemann weder den Kindern noch der Ehefrau Unterhalt bezahlen.