Einerseits werde eine Reduktion von 20 % vorgenommen wegen eines Unfalls, der zu einer angeblichen Arbeitsunfähigkeit des Ehemannes führen solle und anderseits würden fälschlicherweise hohe Quellensteuern für die Berechnung des Existenzminimums eingerechnet und vom Bruttolohn in Abzug gebracht. 3.1 Die Vorinstanz hat bezüglich der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit und entsprechenden Lohneinbusse erwogen, mit Verfügung vom 6. Juli 2016 sei der Ehemann aufgefordert worden, einen Bericht des behandelnden Arztes über die Art des Unfalles und der laufenden Therapie sowie einer Prognose über den Heilungsverlauf einzureichen.