Der Ehemann schloss auf Abweisung der ergänzten Rechtsbegehren. 2.2 Am 20. Dezember 2016 verfügte der Amtsgerichtspräsident, die mit Verfügung vom 11. März 2016 angeordnete Anweisung an den Arbeitgeber werde insofern angepasst, als die [...] AG, Bauunternehmung, angewiesen werde, mit Wirkung ab 1. Dezember 2016 vom Einkommen (inkl. Ersatzeinkommen und Nebenleistungen) von B.___ monatlich die Kinderzulagen von derzeit CHF 400.00 als laufenden Unterhalt in Abzug zu bringen und auf das Konto von A.___ bei der Basellandschaftlichen Kantonalbank zu überweisen.