123 ZPO), hat er Rechtsanwältin Ryser-Zwygart die Differenz zum vollen Honorar (Stundenansatz CHF 230.00) zu leisten. Diese beträgt CHF 1‘315.85 (CHF 1‘218.35 Honorar, CHF 97.50 MWSt). 13. Die Gerichtskosten von CHF 5‘400.00 (inkl. Kosten des Berichts der Familienberatung von CHF 1‘920.00 und Kosten des Kindesvertreters gemäss Ziffer 9.) sind von den Parteien je zur Hälfte zu bezahlen. Zufolge unentgeltlicher Rechtspflege trägt sie der Staat Solothurn; vorbehalten bleibt der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren, sobald A.___ oder B.___ zur Nachzahlung in der Lage sind (Art. 123 ZPO).