299 ZGB als Vertreter der Kinder eingesetzt. 1.2 Nachdem zwei Verhandlungen stattgefunden hatten (6. Januar und 24. Februar 2016), sich die Parteien zum Abklärungsbericht der Familienberatung Bucheggberg-Wasseramt äussern konnten, der Vertreter der Kinder seine Anträge stellen konnte und die Parteien die finanziellen Verhältnisse ausgiebig darlegen konnten, erliess der Amtsgerichtspräsident am 25. November 2016 folgendes Urteil: 1. Den Ehegatten wird das Getrenntleben bewilligt; sie leben bereits seit 1. Januar 2016 getrennt. 2. Die eheliche Wohnung am [...] wird der Ehefrau zur alleinigen Benützung zugewiesen.