Die beiden Söhne leiden sehr unter dieser Situation, was durch die unzähligen Berichte der involvierten Personen und Behörden belegt ist. Mit Verfügung vom 11. März 2016 wurden die Kinder während der Dauer des Verfahrens bzw. bis zum Vorliegen des Gutachtens der Familienberatung unter die Obhut der Mutter gestellt. Der Ehemann beantragte wiederholt und zum Teil superprovisorisch die Kinder seien während der Dauer des Verfahrens unter seine Obhut zu stellen. Mit Verfügung vom 8. Juni 2016 wurde Rechtsanwalt Matthias Miescher im Sinne von Art. 299 ZGB als Vertreter der Kinder eingesetzt.