Am 6. Oktober 2016 fand vor dem Amtsgerichtspräsidenten die Hauptverhandlung mit Partei- und Zeugenbefragung statt. Gleichentags fällte der Amtsgerichtspräsident folgendes im Dispositiv eröffnete Urteil: 1. Die Beklagte hat der Klägerin CHF 24‘889.20 nebst Zins zu 5 % seit 30. Mai 2011 zu bezahlen. 2. Die Beklagte hat der Klägerin eine Parteientschädigung von CHF 9‘469.30 (inklusive Auslagen und 8 % MWST) zu bezahlen. 3. Die Beklagte hat der Klägerin die Kosten des Schlichtungsverfahrens vor dem Friedensrichter der Gemeinde [...] von CHF 100.00 zu erstatten.