Am 17. Mai 2011 und am 20. Mai 2011 wurde der verlangte Betrag gemahnt. 2.1 Am 24. September 2015 liess die Stockwerkeigentümergemeinschaft B.___ (nachfolgend: Klägerin) beim Richteramt Solothurn-Lebern gegen die A.___ AG (nachfolgend: Beklagte) eine Forderungsklage einreichen und beantragen, die Beklagte sei zu verurteilen, ihr den Betrag von CHF 24‘889.20 nebst Zins zu 5 % seit 30. Mai 2011 zu bezahlen, u.K.u.E.F. 2.2 Mit Klageantwort vom 1. Dezember 2015 schloss die Beklagte auf Klageabweisung, u.K.u.E.F. 3. Am 6. Oktober 2016 fand vor dem Amtsgerichtspräsidenten die Hauptverhandlung mit Partei- und Zeugenbefragung statt.