I. 1.1 Im Jahr 1971 begründete die Baugenossenschaft [...] auf der Parzelle Nr. [...] in [...] Stockwerkeigentum, bestehend aus 14 Terrassenwohnungen. Gestützt auf die Gründungsurkunde erstellte die Stockwerkeigentümergemeinschaft B.___ ein Reglement über die Benutzung und Verwaltung der Terrassensiedlung. Das Reglement wurde im Grundbuch angemerkt. Die A.___ AG ist Eigentümerin einer der Stockwerkeinheiten. An der ausserordentlichen Stockwerkeigentümerversammlung vom 12. August 2004 wurde die C.___ zur Verwalterin gewählt und mit ihr am 24. August 2004 ein Verwaltungsvertrag abgeschlossen. Im Verlauf der Jahre entstanden zwischen den Stockwerkeigentümern immer wieder Differenzen.