auf [...] zu ändern. 4. Die zuständigen Zivilstandsbehörden seien anzuweisen, in der Folge in den Registern den Geschlechtseintrag der Gesuchstellerin von «männlich» auf «weiblich», sowie den Vornamen von A.___ auf [...] zu ändern. 5. Es sei der Gesuchstellerin die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 3.2 Mit Vernehmlassung vom 7. Dezember 2016 schloss der Vorderrichter sinngemäss auf Abweisung der Berufung. 3.3 Mit Stellungnahme vom 12. Januar 2017 schloss auch das Amt für Gemeinden, Zivilstand und Bürgerrecht, sinngemäss auf Gesuchsabweisung. 3.4 Der Berufungskläger reichte am 23. Januar 2017 eine Replik zu den Akten.