3. Es werden ausnahmsweise keine Kosten erhoben. 3.1 Dagegen liess der Gesuchsteller (von nun an: Berufungskläger) am 30. November 2016 frist- und formgerecht Berufung an das Obergericht des Kantons Solothurn erheben und folgende Rechtsbegehren stellen: 1. Die Verfügung des Richteramts Olten-Gösgen […] sei aufzuheben und an die Vorinstanz zur Neubeurteilung zurückzuweisen. Eventualiter: 2. Das amtliche Geschlecht sei von «männlich» auf «weiblich» zu ändern. 3. Der amtliche Vorname sei in der Folge von A.___ auf [...] zu ändern.