Bis November 2011 seien im Gutachten diverse Klinikaufenthalte und Arbeitsunfähigkeitszeugnisse erwähnt. Am 1. November 2011 habe sich der Ehemann bei der SVA-Aargau zur beruflichen Integration / zum Rentenbezug angemeldet, wobei er erwähnt haben soll, dass er schon seit längerem nicht mehr zu 100 % arbeitstüchtig sei (Gutachten S. 33 ff., bekl. Urk. 3). Seit 1. Mai 2012 beziehe er eine IV- und eine BVG-Rente. Damit sei belegt, dass die Erkrankung, die zur Berentung des Ehemannes geführt habe, vorbestehend sei. Seine vorehelichen Verhältnisse seien demnach nicht besser als die heutigen.