Dem Gutachten der Schulthess Klinik (bekl. Urk. 4) sei zu entnehmen, dass der Ehemann schon Jahre vor Abschluss der Ehe wiederholt wegen physischer und psychischer Erkrankungen in ambulanter und stationärer Behandlung gewesen sei und wiederholt Phasen von Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit gehabt habe. Bereits 2009 sei die IV involviert worden. Zur Zeit der Eheschliessung sei der Ehemann 100 % krankgeschrieben gewesen. Bis November 2011 seien im Gutachten diverse Klinikaufenthalte und Arbeitsunfähigkeitszeugnisse erwähnt.