Auch die Aussagen des Zeugen C.___ und des Beklagten darüber, was zwischen ihnen im Restaurant Linde besprochen worden sein soll, würden sich widersprechen. Die Aussagen des Beklagten zum zeitlichen Ablauf der Vereinbarung sowie zum Sachverhalt allgemein seien nicht kongruent und ergäben auch aus finanziellen Überlegungen keinen Sinn. Es sei nicht logisch nachvollziehbar, wieso der Beklagte die beiden Liegenschaften an C.___ verkauft habe, wenn er ein um CHF 70‘000.00 besseres Kaufangebot gehabt hätte und er überdies die Maklergebühren von E.___ von CHF 40‘000.00 hätte einsparen können. Somit hätte er bei einem Verkauf an die D.___ GmbH CHF 110‘000.00 mehr erhalten.