Die Beschwerde ist ebenfalls abzuweisen. Die Ehefrau hat die Kosten der beiden Rechtsmittelverfahren mit einer gesamthaften Entscheidgebühr von CHF 500.00 zu bezahlen. Demnach wird erkannt: 1. Die Berufung wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen. 3. A.___ hat die Verfahrenskosten von CHF 500.00 zu bezahlen. Rechtsmittel: Der Streitwert übersteigt CHF 30‘000. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Eröffnung des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Schweizerischen Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar.