Die Gerichtskasse hat C.___ und D.___ zusammen total CHF 3‘200.00 zurückzuerstatten. 5. Die Parteikosten des erstinstanzlichen Verfahrens werden wettgeschlagen. 6. C.___ und D.___ auf der einen Seite und A.___ und B.___ auf der anderen Seite haben je CHF 1‘750.00 an die Kosten des zweitinstanzlichen Verfahrens von CHF 3‘500.00 zu bezahlen. Diese werden mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. C.___ und D.___ haben A.___ und B.___ unter solidarischer Haftbarkeit zusammen total CHF 1‘750.00 zu ersetzen. 7. Die Parteikosten des Berufungsverfahrens werden wettgeschlagen. Rechtsmittel: Der Streitwert liegt unter CHF