Nicht zuletzt tragen auch bei einer nachbarrechtlichen Streitigkeit wie in einem familienrechtlicher Konflikt beide Parteien eine moralische Verantwortung dafür, dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Zusammenfassend erscheint es daher gerechtfertigt, für das gesamte Verfahren die Gerichtskosten zu halbieren und die Parteikosten wettzuschlagen. Bei der Vorinstanz haben die Kläger Vorschüsse von insgesamt CHF 7‘400.00 geleistet, die Beklagten von insgesamt CHF 600.00. Diese werden mit den Gerichtskosten von CHF 4‘800.00 (inkl. Schlichtungskosten) verrechnet. Beide Seiten haben demnach einen Anteil von CHF 2‘400.00 zu übernehmen.