Auch wenn die vom Amtsgerichtspräsidenten getroffenen Feststellungen nicht bindend sind, sind sie doch geeignet, die Situation zu klären und den künftigen nachbarschaftlichen Rechtsfrieden zu gewährleisten: Kurzum: Die Kläger haben den Prozess, zu dessen Anhebung die Beklagten Anlass gegeben haben, zwar formell verloren, aber in der Sache haben sie ihr Ziel erreicht. Nicht zuletzt tragen auch bei einer nachbarrechtlichen Streitigkeit wie in einem familienrechtlicher Konflikt beide Parteien eine moralische Verantwortung dafür, dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.