292 StGB dazu anzuhalten, die auf GB [...] Nr. [...] gelagerten Baugerüste, welche das Geh- und Fahrrecht einschränken, wegzuräumen. 4. Das angerufene Gericht wird ersucht, für den Fall, dass die auf GB [...] Nr. [...] gelagerten Baugerüste, welche das Geh- und Fahrrecht einschränken, nicht urteilsgemäss geräumt werden, die notwendigen Vollstreckungsmassnahmen anzuordnen (Antrag auf direkte Vollstreckung). Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten. 3. Die Beklagten schlossen in ihrer Klageantwort vom 9. Oktober 2016 auf Klageabweisung, u.K.u.E.F. 4. Der Amtsgerichtspräsident fällte am 26. August 2016 folgendes Urteil: