Im Duden wird der Begriff wie folgt umschrieben: «Fehlen von etwas, was vorhanden sein sollte, was gebraucht wird» oder «etwas, was an einer Sache nicht so ist, wie es sein sollte, was die Brauchbarkeit beeinträchtigt und von jemandem als unvollkommen, schlecht o.ä. beanstandet wird». Der Begriff «Mangel» verlangt demnach einen Bezug zu etwas, was vorgegeben ist, sei dies eine Vertrags- oder eine Soll-Vorstellung. Dementsprechend ist die Frage nach der Mangelhaftigkeit eines Bauwerks sogar eine gemischte Tat- und Rechtsfrage.