Mit welchen Massnahmen können die Mängel behoben werden? 6. Welches sind die Kosten für die Mängelbehebung? 7. Für welche Mängel ist die Gesuchsgegnerin verantwortlich? 8. Hat der Experte ergänzende Bemerkungen anzubringen? 9. Der Experte soll das angetroffene Schadensbild in geeigneter Weise (z.B. mittels Fotoaufnahmen und Beschrieben) festzuhalten 3. Den Parteien wird Frist gesetzt bis 7. November 2016 zur Einreichung von Expertenvorschlägen. Reicht keine Partei einen Vorschlag ein, wird das Verfahren als erledigt abgeschrieben.