Die Frist ist nicht erstreckbar. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Für die weiteren Voraussetzungen sind die Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes massgeblich. Im Namen der Zivilkammer des Obergerichts Der Vizepräsident Der Gerichtsschreiber Müller Schaller Das Bundesgericht ist mit Urteil vom 14. August 2017 auf die dagegen erhobene Beschwerde nicht eingetreten (BGer 5A_235/2017).