Die Berufungskläger haben der Berufungsbeklagten deshalb unter solidarischer Haftbarkeit CHF 665.00 zurückzuerstatten. Zudem haben sie der Berufungsbeklagten für das Haupt- und das Summarverfahren eine reduzierte Parteientschädigung von CHF 5‘307.35 (inkl. Auslagen und MWST) zu bezahlen. Die Reduktion der durch den Vorderrichter festgesetzten Parteientschädigung errechnet sich aus 5/6 Entschädigung für die Berufungsbeklagte minus 1/6 eigene Entschädigung der Berufungskläger. 20.3 Von den Kosten des Berufungsverfahrens mit einer Entscheidgebühr von CHF 3‘800.00 haben die Berufungskläger einen Anteil von CHF 3‘165.00 zu übernehmen.