152 SIA-Norm 118 ein Rückbehaltungsrecht im Umfang von CHF 22‘000.00 geltend. Der Vorderrichter erachtete den Rückbehalt jedoch nach den in Art. 152 SIA-Norm 118 aufgestellten Voraussetzungen als zur Zahlung fällig. Als erste Voraussetzung sei das vollendete Werk am 14. April 2015 abgenommen worden. Die Schlussabrechnung sei im Sinne von Art. 154 SIA-Norm 118 übergeben und die Prüfungsfrist nach Art. 155 SIA-Norm 118 sei abgelaufen. Schliesslich habe sich die [Versicherung] gegenüber den Berufungsklägern verpflichtet, für die Garantiesumme von CHF 22‘000.00 neben der Klägerin als Solidarbürge einzustehen. Damit liege die nach Art. 181 SIA-Norm 118 erforderliche Sicherheitsleistung vor.