Die Preisangaben seien verlangt worden, weil sie hätten wissen wollen, welche Kosten wegfallen würden, wenn bis Projektende keine technische Lösung gefunden werde. Dies sei keine stillschweigende Betragshöhen-Akzeptanz. Dasselbe gelte für die Kostenzusammenstellung vom 25. Februar 2015, die von keiner Seite unterzeichnet sei. Auch dort sei es um allfällige Minderkosten gegangen, falls der Vertragsteil im vollen gegenseitigen Einverständnis gestrichen würde. Die Baumeisterkosten von CHF 3'739.00 würden unrealistisch erscheinen und seien von ihnen nicht akzeptiert worden.