160 der SIA-Norm 118 bezeichnet werden, der eine Rückstellung der Abnahme bewirke. 9.2 Die Berufungskläger halten dem entgegen, dass die Bretterbreite am 3. November 2014 definiert worden sei. Die Vorinstanz behaupte fälschlicherweise, dass die Dielenbreite erst am 20. November 2015 (recte 2014) thematisiert worden sei. Im Mail vom 27. März 2015 hätten sie ganz allgemein und klar darauf hingewiesen, dass eine Abnahme nur erfolgen könne, wenn das Werk vollendet sei. In den weiteren Ausführungen zitiere die Vorinstanz weitgehend korrekt die Norm, vergesse dabei aber, dass auch ein «erhebliches Interesse des Bauherrn» als wesentlicher Rückstellungsgrund gelte.