Obwohl zwischen den Parteien stets reger Kontakt geherrscht habe, habe der Dielenboden einzig in die Fragen- und Pendenzenliste vom 20. November 2014 sowie die Mängelliste vom 14. April 2015 Eingang gefunden. Im Rahmen des Augenscheins vom 15. Juli 2016 sei jedoch ersichtlich gewesen, dass die Zimmer im Obergeschoss bereits von Gästen benutzt würden, was deutlich mache, dass der angeblich mangelhafte Dielenboden der Vollendung des Werkes nicht entgegenstünde. Die Verwendung von nicht unterschiedlich breiten Brettern könne nicht als wesentlicher Mangel im Sinne von Art. 160 der SIA-Norm 118 bezeichnet werden, der eine Rückstellung der Abnahme bewirke.